Social Media erfreut sich größter Beliebtheit und ist kaum mehr aus einer modernen Unternehmensstrategie wegzudenken. Dennoch kommen hier Fragen zu den Bereichen Text und Bild auf, da diese letztendlich die Kommunikation bestimmen. Während es sich bei der Texterstellung empfiehlt, auf eine erfahrene Textagentur zurückzugreifen, die mit einer strukturierten Redaktionsplanung die Unternehmensinhalte gezielt veröffentlicht, um die Botschaften klar und deutlich auf engstem Raum zu vermitteln, gilt es im Bereich Fotos vor allem auf das Urheberrecht zu achten. Denn mit dem Urheberrecht verhält es sich wie mit dem Menschenrecht: Es ist unantastbar!
Daher sollten Unternehmen bei der Nutzung von Bildern in den sozialen Netzwerken alle dafür erforderlichen Rechte besitzen oder aber auf die Bedingungen achten, die zum Beispiel von Bilddatenbanken für die Nutzung verlangt werden. Hierbei vergeben diese in der Regel unterschiedliche Lizenzen, die klar definieren, in welchem Umfang und in welchem Bereich die gekauften Bilder genutzt werden dürfen. Hierbei wird oftmals zwischen einer kommerziellen und einer nichtkommerziellen Nutzung unterschieden. Sollten Bilder aus Bilddatenbanken auf der eigenen Fanpage veröffentlicht werden, so müssen diese immer eine leicht zu erkennende Angabe des Urhebers besitzen, um einer eventuellen Abmahnung aus dem Wege zu gehen.
So auch, wenn es darum geht, Bilder zu teilen. Auch hier sollte gewährleistet sein, dass die Bilder vom Urheber selbst eingestellt worden sind. Denn das grundsätzliche Problem bei Portalen wie Facebook, Google+ und Co sind deren AGBs, die sich in der Regel eine nicht-exklusive, aber übertragbare und kostenfreie Nutzung aller veröffentlichten Inhalte sichern. Wer also nicht die Nutzungsrechte oder die Erlaubnis des Urhebers zur Veröffentlichung besitzt, kann diese logischerweise auch nicht an Dritte weitergeben. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sollten daher darauf achten, mit selbst erstellten Bildern zu arbeiten, um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen. Sollte eine Nutzung eines Bilddatenbankfotos unumgänglich sein, so sollte der Urheber kenntlich gemacht und die Rechte zur Nutzung vorhanden sein.